DAFÜR SIND WIR DA

Familie, Freunde und Nachbarn sind unentbehrliche Stützen im Leben, wenn es „darauf ankommt“. Aber manchmal reicht diese unmittelbare Hilfe nicht aus. Manchmal stößt man an seine Grenzen. Es gibt Lebenssituationen, in denen man professionelle Hilfe benötigt, die der Gesetzgeber dafür auch vorsieht.

Dafür sind wir da.

Die Häufigkeit und der Umfang unserer Besuche orientiert sich am jeweiligen Bedarf.

Nicht nur alte Menschen benötigen Hilfe, auch chronisch Kranke oder Behinderte bedürfen oft ambulanter Versorgung und fachlicher Betreuung durch einen Pflegedienst. Bei akuten Erkrankungen ist Unterstützung und Versorgung bis zur Wiedererlangung der eigenen Fähigkeiten erforderlich.

Unsere fünf Pflegedienstleitungen beraten und informieren Sie, neben allgemeinen Fragen rund um die ambulante Pflege, auch gerne über Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Kranke.

UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL

Wir pflegen kranke, langzeit- und schwerstpflegepflegebedürftige Patienten jeden Alters in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung.

  • Grundpflege
    Wir unterstützen sie in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Hierzu gehört beispielsweise auch das An- und Auskleiden, Baden, Duschen, Körperpflege, Haarwäsche, Ausscheidungshygiene, Lagern, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim Gang zur Toilette etc. Diese Leistungen sind in sogenannte Leistungskomplexe eingeteilt, die im Gesetz genau definiert sind. Diese Leistungen können von den Patienten individuell von unserer Einrichtung abgerufen werden. Jeder Pflegebedürftige erhält vor der Leistungserbringung einen Kostenvoranschlag über die Höhe der monatlichen Kosten, die unsere Einrichtung mit der Pflegekasse oder den Privatzahlern abrechnet.
  • Behandlungspflege
    Auf ärztliche bzw. hausärztliche Verordnung übernehmen wir fachgerecht in deren Auftrag Injektionen, Verbandswechsel, Abgabe von Medikamenten, Blutdruck- und Blutzuckermessungen usw.

Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Im Falle einer Erkrankung, Behinderung oder bei Problemen im Alter sind wir nicht nur bei der direkten Pflege für Sie da, sondern auch bei der Bewältigung von alltäglichen häuslichen Arbeiten:

  • Reinigungsdienste
  • Aufräumen
  • Wäschepflege
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Einkaufen
  • Trennen und Entsorgen des Abfalls

Sie können sich gerne unter der Telefonnummer 09071/72280 an die Einsatzleitung Hauswirtschaft, Ulrike Weber, wenden.

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.

Unser Leistungsumfang ist hier derselbe wie bei der Grundpflege: An- und Auskleiden, Baden, Duschen, Körperpflege, Haarwäsche, Ausscheidungshygiene, Lagern, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim Gang zur Toilette etc.

Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote im Alltag laut §45b SGB XI.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Wir bieten hierzu folgende Angebote:

  • Hilfen bei der Haushaltsführung
  • Betreuung und Entlastung im Alltag, z.B. Vorlesen, Betreuung bei zeitweiser Abwesenheit des Angehörigen, Spielen, Malen, Basteln
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag ebenfalls für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung einsetzen. Das sind bestimmte Unterstützungsleistungen aus dem Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Hilfen beim Duschen oder Baden.

Alle weiteren Infos zu diesen Leistungen und zur individuellen Beratung erfahren Sie in unserem Info-Flyer:

Betreutes Wohnen in Dillingen in der ehemaligen Ludwigskaserne

Betreutes Wohnen in Lauingen „Seniorenresidenz St. Martinsblick“

  • Oberanger 35, 89415 Lauigen
  • 29 Wohnungen

Als Betreuungsträger sind wir seit Jahren im Bereich des Betreuten Wohnens für Sie da, in Lauingen seit dem Jahr 2000, in Dillingen besteht die Wohnanlage seit 2001.

  • seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen nach DIN 18025 Teil 2
  • Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden
  • attraktive und funktionelle Grundrisse
  • helle, lichtdurchflutete Räume
  • große Badezimmer wahlweise mit Dusche oder Badewanne
  • extra breite Türen ohne Schwellen
  • Anschlüsse für Kabelfernsehen, Rundfunk und Telefon
  • Notrufeinrichtung in jedem Zimmer mit 24-Stunden-Rufbereitschaft 365 Tage im Jahr
  • großzügige Gemeinschaftseinrichtungen, wie Aufenthaltsraum, Gymnastikraum, Besprechungszimmer, Pflege- und Ambulantsräumlichkeiten, Sitzgruppe im Freien, etc.
  • Liftanlage für bequemes Erreichen aller Etagen

Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche können von uns durchgeführt werden.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit verpflichtend in Anspruch zu nehmen.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 und Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme der Beratungseinsätze ist für diesen Personenkreis nicht verpflichtend.

Wir beraten Sie gerne in pflegerischen und allgemeinen Fragen, über Leistungen der Pflege- und Krankenkassen, zu Pflegehilfsmitteln, Hausnotrufsystemen, Essen auf Rädern usw.

Ebenso bieten wir Ihnen Informationen zu Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sozialhilfe und zur Organisation bei Pflegebedürftigkeit an.

Wir sind für unsere Patienten da, im Falle eines pflegerischen Notfalls 24 Stunden an 365 Tagen.

Unter der Rufnummer 0171 / 81 80 135 sind wir außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichbar:

  • Montag bis Donnerstag von jeweils 13:00 bis 7:45 Uhr

sowie

  • Freitag 12:00 Uhr bis Montag 7:45 Uhr

Einsatz ist kostenpflichtig.

Zu unserem Kooperationspartner

Ambulanter Hospizdienst

Um die uns anvertrauten Patienten auch in ihrer letzten Lebensphase allumfassend unterstützen zu können, arbeiten wir auch eng mit dem Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst beim Caritasverband f.d. LK Dillingen e.V. zusammen.

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