DAFÜR SIND WIR DA

Familie, Freunde und Nachbarn sind unentbehrliche Stützen im Leben, wenn es „darauf ankommt“. Aber manchmal reicht diese unmittelbare Hilfe nicht aus. Manchmal stößt man an seine Grenzen. Es gibt Lebenssituationen, in denen man professionelle Hilfe benötigt, die der Gesetzgeber dafür auch vorsieht.

Dafür sind wir da.

Die Häufigkeit und der Umfang unserer Besuche orientiert sich am jeweiligen Bedarf.

Nicht nur alte Menschen benötigen Hilfe, auch chronisch Kranke oder Behinderte bedürfen oft ambulanter Versorgung und fachlicher Betreuung durch einen Pflegedienst. Bei akuten Erkrankungen ist Unterstützung und Versorgung bis zur Wiedererlangung der eigenen Fähigkeiten erforderlich.

Unsere fünf Pflegedienstleitungen beraten und informieren Sie, neben allgemeinen Fragen rund um die ambulante Pflege, auch gerne über Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Kranke.

UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL

Wir pflegen kranke, langzeit- und schwerstpflegepflegebedürftige Patienten jeden Alters in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung.

  • Grundpflege
    Wir unterstützen sie in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Hierzu gehört beispielsweise auch das An- und Auskleiden, Baden, Duschen, Körperpflege, Haarwäsche, Ausscheidungshygiene, Lagern, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim Gang zur Toilette etc. Diese Leistungen sind in sogenannte Leistungskomplexe eingeteilt, die im Gesetz genau definiert sind. Diese Leistungen können von den Patienten individuell von unserer Einrichtung abgerufen werden. Jeder Pflegebedürftige erhält vor der Leistungserbringung einen Kostenvoranschlag über die Höhe der monatlichen Kosten, die unsere Einrichtung mit der Pflegekasse oder den Privatzahlern abrechnet.
  • Behandlungspflege
    Auf ärztliche bzw. hausärztliche Verordnung übernehmen wir fachgerecht in deren Auftrag Injektionen, Verbandswechsel, Abgabe von Medikamenten, Blutdruck- und Blutzuckermessungen usw.

Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Unterstützungsangebote im Alltag für Senioren durch Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI.

Der Entlastungsbetrag:

Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 hat automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von derzeit 125,- € pro Monat. Diesen Betrag/dieses Budget kann man monatlich für die Zukunft ansparen, wenn man keine Leistungen bzw. nicht die kompletten 125,- € im Monat in Anspruch nimmt. Das angesparte Guthaben wird sogar automatisch in das Folgejahr übertragen und steht bis zum 30.06. des Folgejahres zum Verbrauch zur Verfügung. Dann verfällt das angesparte Guthaben.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Beispielsweise für pflegerische Betreuungsmaßnahmen.

Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, die Sie uns bitte begleichen. Gerne können wir auf Wunsch den Rechnungsbetrag per Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto abbuchen. Mit dem der Rechnung beigefügtem Formular reichen Sie unsere Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein, die Ihnen den Rechnungsbetrag im Rahmen Ihres angesammelten Budgets auf Ihr Girokonto zurückerstattet.

Sollten Sie den aktuellen Stand des angesammelten Budgets wissen möchten, können Sie dies bei Ihrer Pflegekasse anfragen. Unserem Pflegedienst ist Ihr Budget nicht bekannt und aus Datenschutzgründen darf uns Ihre Pflegekasse über Ihr vorhandenes Budget keine Auskunft geben.

Info zu unseren monatlichen Abrechnungen:
Das Budget des § 45b SGB XI in Höhe von 125,- € steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Haben Sie ein angespartes Guthaben aus den Vormonaten, steht Ihnen dieses Guthaben zusätzlich zu den 125,- € zur Verfügung.

  1. Ist dieser verfügbare Betrag höher als unsere Rechnung, dann erstattet Ihre Pflegekasse den gesamten Rechnungsbetrag.
  2. Ist unsere Rechnung höher als die 125,- € samt angespartem Guthaben, gibt es zwei Möglichkeiten:
    a) Ihre Pflegekasse erstattet nur den zur Verfügung stehenden Betrag (also 125,- € plus das angesparte Guthaben), der Rest ist quasi Ihr Eigenanteil.
    b) Sie stellen bei Ihrer Pflegekasse von Geldleistungen auf Kombinations-/Sachleistungen nach § 36 SGB IX um (dies gibt es ab dem Pflegegrad 2). Dann rechnen wir den übersteigenden Betrag über den § 36 SGB XI im Rahmen Ihres Pflegegrades ab. In diesem Fall entstehen Ihnen quasi KEINE Kosten.

Genaueres können Sie mit unserer Einsatzleitung besprechen. Sie wird Ihnen gerne Kostenvoranschläge erstellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Angebot:

Wir bieten Ihnen verschiedene Angebote wie bspw.
– Betreuungsleistungen
– aktivierende/begleitende Haushaltsführung
– allg. Entlastung im Alltag
– Tagesstrukturierende Maßnahmen
– und vieles mehr, sprechen Sie uns an.

Ihr Ansprechpartner:

Leitung Seniorenhilfe, Frau Michaela Hopfenzitz, Tel. 09071-72280, E-Mail: Seniorenhilfe@sozialstation-dillingen.de

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.

Unser Leistungsumfang ist hier derselbe wie bei der Grundpflege: An- und Auskleiden, Baden, Duschen, Körperpflege, Haarwäsche, Ausscheidungshygiene, Lagern, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim Gang zur Toilette etc.

Unterstützungsangebote im Alltag für pflegebedürftige Menschen – speziell mit Demenzerkrankung – durch Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI.

Die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen mit dementieller Veränderung, zu Hause, bringt Angehörige und weitere Helfer oft an die Grenzen der Belastbarkeit. Mit gutem Gewissen dabei auch mal an sich selbst zu denken ist schwierig, aber sehr wichtig.

Der Entlastungsbetrag:

Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 hat automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von derzeit 125,- € pro Monat. Diesen Betrag/dieses Budget kann man monatlich für die Zukunft ansparen, wenn man keine Leistungen bzw. nicht die kompletten 125,- € im Monat in Anspruch nimmt. Das angesparte Guthaben wird sogar automatisch in das Folgejahr übertragen und steht bis zum 30.06. des Folgejahres zum Verbrauch zur Verfügung. Dann verfällt das angesparte Guthaben.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. 

Beispielsweise für Betreuung und Entlastung im Alltag.

Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, die Sie uns bitte begleichen. Gerne können wir auf Wunsch den Rechnungsbetrag per Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto abbuchen. Mit dem der Rechnung beigefügtem Formular reichen Sie unsere Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein, die Ihnen den Rechnungsbetrag im Rahmen Ihres angesammelten Budgets auf Ihr Girokonto zurückerstattet. 

Sollten Sie den aktuellen Stand des angesammelten Budgets wissen möchten, können Sie dies bei Ihrer Pflegekasse anfragen. Unserem Pflegedienst ist Ihr Budget nicht bekannt und aus Datenschutzgründen darf uns Ihre Pflegekasse über Ihr vorhandenes Budget keine Auskunft geben. 

Info zu unseren monatlichen Abrechnungen: 

Das Budget des § 45b SGB XI in Höhe von 125,- € steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Haben Sie ein angespartes Guthaben aus den Vormonaten, steht Ihnen dieses Guthaben zusätzlich zu den 125,- € zur Verfügung. 

Genaueres können Sie mit unserer Gerontofachkräften besprechen. Sie wird Ihnen gerne Kostenvoranschläge erstellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Angebot zur stundenweisen Entlastung von pflegenden Angehörigen:

  • Geschulte ehrenamtliche Mitarbeiter übernehmen die Betreuung
  • Ehrenamtliche werden von einer gerontopsychiatrischen Fachkraft unserer Einrichtung unterstützt
  • Es findet ein ausführliches Erstgespräch mit der Geronto-Fachkraft statt
  • Zeit und Dauer des Einsatzes finden nach Absprache statt
  • Der Erstbesuch findet mit dem Ehrenamtlichen UND der Fachkraft statt

(Die Ehrenamtlichen übernehmen keine hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Maßnahmen – hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Seniorenhilfe oder an eines unserer Pflegeteams)

Ihr Ansprechpartner:

Gerontofachkräfte Frau Michaela Blank und Frau Martina Schön, Mobil: 0176-34440147, E-Mail: Betreuung@sozialstation-dillingen.de

Betreutes Wohnen in Dillingen in der ehemaligen Ludwigskaserne

Betreutes Wohnen in Lauingen „Seniorenresidenz St. Martinsblick“

  • Oberanger 35, 89415 Lauigen
  • 29 Wohnungen

Als Betreuungsträger sind wir seit Jahren im Bereich des Betreuten Wohnens für Sie da, in Lauingen seit dem Jahr 2000, in Dillingen besteht die Wohnanlage seit 2001.

  • seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen nach DIN 18025 Teil 2
  • Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden
  • attraktive und funktionelle Grundrisse
  • helle, lichtdurchflutete Räume
  • große Badezimmer wahlweise mit Dusche oder Badewanne
  • extra breite Türen ohne Schwellen
  • Anschlüsse für Kabelfernsehen, Rundfunk und Telefon
  • Notrufeinrichtung in jedem Zimmer mit 24-Stunden-Rufbereitschaft 365 Tage im Jahr
  • großzügige Gemeinschaftseinrichtungen, wie Aufenthaltsraum, Gymnastikraum, Besprechungszimmer, Pflege- und Ambulantsräumlichkeiten, Sitzgruppe im Freien, etc.
  • Liftanlage für bequemes Erreichen aller Etagen

Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche können von uns durchgeführt werden.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit verpflichtend in Anspruch zu nehmen.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 und Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme der Beratungseinsätze ist für diesen Personenkreis nicht verpflichtend.

Wir beraten Sie gerne in pflegerischen und allgemeinen Fragen, über Leistungen der Pflege- und Krankenkassen, zu Pflegehilfsmitteln, Hausnotrufsystemen, Essen auf Rädern usw.

Ebenso bieten wir Ihnen Informationen zu Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sozialhilfe und zur Organisation bei Pflegebedürftigkeit an.

Wir sind für unsere Patienten da, im Falle eines pflegerischen Notfalls 24 Stunden an 365 Tagen.

Unter der Rufnummer 0171 / 81 80 135 sind wir außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichbar:

  • Montag bis Donnerstag von jeweils 13:00 bis 7:45 Uhr

sowie

  • Freitag 12:00 Uhr bis Montag 7:45 Uhr

Einsatz ist kostenpflichtig.

Zu unserem Kooperationspartner

Ambulanter Hospizdienst

Um die uns anvertrauten Patienten auch in ihrer letzten Lebensphase allumfassend unterstützen zu können, arbeiten wir auch eng mit dem Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst beim Caritasverband f.d. LK Dillingen e.V. zusammen.

Zu unserem Kooperationspartner